Anforderungen an die Haltung großer Hunde nach § 11 Landeshundegesetz
Auch der Umgang mit „großen Hunden“ als dritte, rasseunabhängige Kategorie erfordert eine durch sachkundige Haltung geprägte frühe Sozialisation, konsequente Erziehung und eine feste Hand (§ 11 LHundG NRW).
Anforderungen an den Umgang mit großen Hunden sind:
Pflicht zur Anzeige der Haltung bei zuständigen Ordnungsamt
Sachkundenachweis (oder Zugehörigkeit zu als sachkundig geltenden Personenkreisen oder Berufsgruppen)
Sachkundenachweis durch anerkannte Stellen oder von den Tierärztekammern benannte Tierärztinnen / Tierärzte
Zuverlässigkeit, Vorlage eines Führungszeugnisses jedoch nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit erforderlich
Haftpflichtversicherung für den Hund
Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im öffentlichen Verkehrsraum
Anleinpflichten:
Über diese Vorschriften hinaus enthalten die in vielen Kommunen zur allgemeinen Gefahrenabwehr erlassenen Ordnungsbehördlichen Verordnungen Regelungen über Anleinpflichten für Hunde in bestimmten Bereichen. Das Landesforstgesetz regelt in § 2 Abs. 3 eine Anleinpflicht für Hunde im Wald abseits von Wegen.