Große Hunde

Anforderungen an die Haltung großer Hunde nach § 11 Landeshundegesetz

Auch der Umgang mit „großen Hunden“ als dritte, rasseunabhängige Kategorie erfordert eine durch sachkundige Haltung geprägte frühe Sozialisation, konsequente Erziehung und eine feste Hand (§ 11 LHundG NRW).

Anforderungen an den Umgang mit großen Hunden sind:

Pflicht zur Anzeige der Haltung bei  zuständigen Ordnungsamt

Sachkundenachweis (oder Zugehörigkeit zu als sachkundig geltenden Personenkreisen oder Berufsgruppen)

Sachkundenachweis durch anerkannte Stellen oder von den Tierärztekammern benannte Tierärztinnen / Tierärzte

Zuverlässigkeit, Vorlage eines Führungszeugnisses jedoch nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit erforderlich

Haftpflichtversicherung für den Hund

Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip

Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im öffentlichen Verkehrsraum

Anleinpflichten:
Über diese Vorschriften hinaus enthalten die in vielen Kommunen zur allgemeinen Gefahrenabwehr erlassenen Ordnungsbehördlichen Verordnungen Regelungen über  Anleinpflichten für Hunde in bestimmten Bereichen. Das Landesforstgesetz regelt in § 2 Abs. 3 eine Anleinpflicht für Hunde im Wald abseits von Wegen.

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