Hunde bestimmter Rassen

Besondere Anforderungen für bestimmte Hunderassen nach § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz

Das Gesetz sieht - den Empfehlungen der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern folgend - für zehn weitere Hunderassen besondere Regelungen vor. Auch Hunde dieser Rassen und deren Kreuzungen weisen rassespezifische Merkmale (beispielsweise niedrige Beißhemmung, herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe, Kampfinstinkt oder ein genetisch bedingter Schutztrieb) auf, die ein besonderes Gefährdungspotenzial begründen und daher besondere Anforderungen an den Umgang erfordern (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW).

Für Hunde der bestimmten zehn Rassen und deren Kreuzungen gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für gefährliche Hunde, mit folgenden Modifikationen:

kein Zuchtverbot

kein besonderes Interesse für die Haltung erforderlich

Sachkundeprüfung für die Erlaubnis und Verhaltensprüfung zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht nicht nur durch den amtlichen Tierarzt , sondern auch durch anerkannte Stellen möglich.

 Die 10 Rassen sind:

  Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Dogo Argentino
Fila Brasilero
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Rottweiler
Tosa Inu

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